Tankstilllegung
Tankstilllegungen dürfen ausschließlich nur von Fachfirmen durchgeführt werden.
Dabei wird bei dem Flüssiggastank die Flüssig- und Gasphase abgezogen und der Tank mindestens 45 Minuten mit Gebläse belüftet. Anschließende Messungen mit dem Gasprüfgerät müssen Messwerte unter der Nachweisgrenze ergeben. Der Tank wird durch Entfernen wesentlicher Komponenten für eine erneute Befüllung mit Flüssiggas unbrauchbar gemacht und ist somit stillgelegt.
Eine Wiederinbetriebnahme des Tanks ist nur nach vorausgegangener Prüfung durch einen Sachverständigen möglich. Vor der Durchführung von Schneid- und Schweißarbeiten ist eine erneute Gasfreimessung durchzuführen, da spätere Ausdampfungen aus der Metalloberfläche nicht ausgeschlossen werden können.
Unterirdische Tanks auf öffentlichen oder befahrbaren Flächen sind nach Stilllegung entweder auszubauen oder mit geeignetem Material zu verfüllen.