| |
Sicherheitsabstände
Bei Flüssiggastanks müssen einige Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden:
Der Tank darf aus Gründen des Explosionsschutzes im Umkreis von 3 Metern nicht an mehr als zwei Seiten durch Mauern, Gebäudewände
oder ähnliches eingeschränkt sein. Sollten dennoch mehr als zwei Seiten eingeschränkt sein, sind zusätzliche Lüftungsmaßnahmen erforderlich. Hier können z. B. Lüftungsöffnungen in den Mauern Abhilfe schaffen.
Um die Armaturenanordnung dürfen sich im Umkreis von 1 Meter keine Zündquellen befinden. Innerhalb von 3 Metern muss dies während der Befüllung des Tanks sichergestellt sein.
Ein Abstand von 3 Metern, während der Befüllung von 5 Metern, muss zu Schächten, Kanälen und anderen Öffnungen eingehalten werden.
Beginnt im Umkreis von bis zu 5 Metern ein Gefälle mit mehr als 30° Neigungswinkel, ist ein Abstand von 8 Metern zu tiefergelegenen Räumen, Kanaleinläufen und Schächten einzuhalten.
|
|