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Sicherheitstechnische Überwachung von Flüssiggas-Anlagen

Die äußere 2-jährige Prüfung nach § 32 Behälterdruckverordnung wird in der Regel von den Spediteuren durchgeführt. Die Fahrer haben die Befugnis und die Prüfung zur „Befähigten Person“ nach Betriebssicherheitsverordnung für Druckbehälter.

Die innere 10-jährige wiederkehrende Prüfung nach § 32 Behälterdruckverordnung wird von Ihnen selbständig veranlasst.
Wir sind gern bereit den Auftrag an eine  Fachfirma weiterzugeben, diese veranlasst dann alles weitere.                                             

Oberirdisch freistehend oder in einem geschlossenen Raum

Alle 10 Jahre

innere

Sachverständiger/TÜV

Erdbedeckt oder halboberirdisch mit Epoxidharzbeschichtung

Alle 10 Jahre

innere

Sachverständiger/TÜV

Aufstellungsart wie oberirdisch, unterirdisch und halboberirdisch

Alle 2 Jahre

äußere

Sachkundiger oder eine Befähigte Person nach § 32 Behälterdruckverordnung

Rohrleitungsprüfung muss alle 10 Jahre von einem Heizungsinstallateur durchgeführt werden.

Behälter die TÜV-fällig sind, dürfen nicht mehr befüllt werden.

Sprechen Sie mit uns, wir werden Ihnen alles weitere erklären.

 
     
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